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- Allgemeine Geschäftsbedingungen -
1. Allgemeines
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind in Abhängigkeit vom Geschäftsfeld Bestandteil aller Verträge mit audiohaus.medien.studio, Jörn Rose, Leipzig. Eigenen AGB von Auftraggebern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, werden alle übrigen davon nicht berührt und bleiben wirksam. Es steht dem audiohaus.medien.studio frei, andere auftragsbezogene Vereinbarungen mit Auftraggebern zu treffen. Sollten sich dabei Teile dieser AGB mit Vertragsklauseln widersprechen, gelten die Vereinbarungen des Vertrags. 2. Angebote und Vertragsabschluß Angebote sind freibleibend und können von audiohaus.medien.studio bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Bestellungen des Auftraggebers werden von audiohaus.medien.studio durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Sonderangeboet und deren Gültigkeit werden auf der Internetseite des audiohaus.medien.studio kenntlich gemacht und sind nur im genannten Zeitraum verbindlich. 3. Urheberrecht Alle Urheberrechte an im Rahmen eines Angebotes entworfenen und erstellten Musikstücken, Grafiken, Texten und Konzeptionen bleiben beim audiohaus.medien.studio und dürfen nicht weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden. Der Auftraggeber erwirbt mit der Fertigstellung und Veröffentlichung die Nutzungsrechte an der Konzeption und den Inhalten. Das Urheberrecht ist nicht veräußerlich. Alle mit der Herstellung des Endproduktes verbundenen Vorproduktionen, Vorabmixe etc. bleiben im Urheberecht des audiohaus.medien.studios. Sofern Teile einer Audioproduktion, insbesondere Einzelspuren an den Auftraggeber herausgegeben werden, darf dieser nur nach schriftlicher Zustimmung des audiohaus.medien.studios, Veränderungen daran vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet die Urheberschaft an den Aufnahmen auf Veröffentlichungen jedweder Art kenntlich zu machen. 4. Rechte Dritter Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass dem audiohaus.medien.studio überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen deutsches noch gegen ein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass diese Daten nicht fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen und dass in die Produkte aufzunehmende Daten in Ton-, Schrift- oder Bildform keine fremden Rechte verletzen. Im Verhältnis zum Auftraggeber ist das audiohaus.medien.studio nicht verpflichtet, überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten eines vom audiohaus.medien.studio erstellten Produktes des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber das audiohaus.medien.studio hiermit frei. 5. Eigentumsvorbehalt Fertiggestellte Produkte und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum des audiohaus.medien.studio. 6. Herstellungsdauer/Lieferfristen Herstellungsdauer/Lieferfristen bedürfen der Vereinbarung. Die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist nicht Teil der Herstellungsdauer. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Herstellungsdauer entsprechend. Stellt der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, oder übermittelt er die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Zeitliche Verzögerungen, die durch Versäumnisse des Auftraggebers entstehen verlängern die Lieferfristen. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. 7. Haftung, Schadenersatzansprüche Der Auftraggeber kann Haftung und Schadenersatz nur geltend machen, wenn das audiohaus.medien.studio vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Ein Nicht-gefallen berechtigt nur soweit zur Nachbesserung oder Preisminderung, als dass der Auftraggeber seiner werkbegleitenden Kontrollfunktion aufgrund der Verweigerung durch das audiohaus.medien.studio nicht nachkommen konnte. audiohaus.medien.studio übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch seine Produkte verursacht wurden. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. audiohaus.medien.studio übernimmt keine Haftung, für die Weiterverarbeitung fehlerhafter Arbeitsergebnisse (Reproduktion, Druck, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren (CDs, Entwürfe, Reinzeichnungen, Demos, Testversionen etc.) vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen. Des weitern ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, das zur Verfügung gestelltes Material keine Rechte Dritter verltzt. Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Nichtabnahme der bereits hergestellten Produkte wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% fällig. 8. Beanstandungen/ Gewährleistung Mängel, die offen zutage treten, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Fertigstellung anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 24 Monaten ab Fertigstellung. Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Auftraggeber übergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so ist das audiohaus.medien.studio nach eigener Wahl berechtigt nachzubessern. Soweit dem Auftraggeber zumutbar, ist das audiohaus.medien.studio zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt. 9. Überlassene Materialien und Archivierung Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt das audiohaus.medien.studio keine Haftung. Der Transport geht zu Lasten des Auftraggebers. Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist Sache des Auftraggebers. 10. Miete/Verleih A Allgemeines Die gemieteten Artikel sind und bleiben Eigentum des audiohaus.medien.studio. Alle angegeben Preise sind in Euro. Die Mietpreise gelten pro Tag. Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 16%. Der Mietpreis, sowie eine Kaution, sind bei Übernahme des Leihgutes zu entrichten. Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, verlängert sich das Mietverhältnis und die Mietkosten erhöhen sich stillschweigend bis zur Rückgabe. Für Beschädigungen oder in Verlust geratenes Leihgut haftet der Mieter in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Des Weiteren hat der Mieter bis zur Begleichung des Schadens auch alle weiteren Kosten zu tragen, die durch Vermietausfall oder Fremdanmietungen entstehen. Technische Änderungen oder der Gebrauch ungeeigneter Reinigungsmittel sind nicht gestattet. Jeder Schadensanspruch, sowie jegliche Haftung sind ausgeschlossen. Sollte der Vermieter an der Bereitstellung des Leihgutes gehindert werden, entfällt die Haftung. Bei Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir ohne weiteres berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Geräte zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Mieter nicht zu. Als Mietdauer gilt soweit nicht anders vereinbart die Anzahl angebrochener Kalendertage, an denen sich die Mietgegenstände in der Obhut des Mieters befinden. B Abtretungs- und Weitervermietungsverbot: Der Mieter ist weder berechtigt die Sache weiter zu vermieten noch Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten abzutreten oder einem Dritten Rechte irgendwelcher Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Dritten unverzüglich von den Eigentumsrechten der Vermieters in Kenntnis zu setzen und dem Vermieter Anzeige zu erstatten. C Haftung für Mängel: Für eine Pflichtverletzung, die in einem Mangel der Mietsache besteht, haftet der Mieter nur wie folgt: a. Der Mieter ist nicht von der Zahlung befreit oder zur Minderung des Mietpreises berechtigt, falls an einem Gerät während der Mietzeit ein Fehler entsteht. Wir haften keinesfalls für direkte und indirekte Schäden, die durch Störung an Geräten oder Zubehör entstehen sollten. b. Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel oder entsteht ein solcher während der Mietzeit, haftet der Vermieter nur, wenn er den Mangel zu vertreten hat. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch bleibt außer Betracht. c. Schadensersatz ist ausgeschlossen.. d. Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit dem Vermieter infolge des Unterlassens eine Abhilfe des Mangels nicht möglich ist, stehen dem Mieter die Rechte in Ansehung dieses Mangels nicht zu. 11. Verkauf: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des audiohaus.medien.studio. In dieser Zeit darf die Ware nicht an andere veräußert oder verkauft werden. Erfüllt der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht, ist audiohaus.medien.studio berechtigt, die Waren zurückzufordern und die Anzahlung um den Wertverlust zu mindern. Diese Summe berechnet sich nominal aus den aktuellen Tagesverleihpreisen. Wir bieten eine Gewährleistung von 2 Jahren auf unsere Geräte. Bei Reklamationen benötigen wir die zugehörige Rechnung, sowie eine adäquate Verpackung. 12. Datenverarbeitung: Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die Daten aus der gemeinsamen Geschäftsbeziehung im automatisierten Verfahren (elektronische Datenverarbeitung) verarbeitet. 13. Datensicherheit Der Auftraggeber spricht das audiohaus.medien.studio von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an das audiohaus.medien.studio, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes kann das audiohaus.medien.studio keine Haftung übernehmen. 14. Änderungsvorbehalt Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben dem audiohaus.medien.studio vorbehalten. Zu Teilleistungen ist das audiohaus.medien.studio berechtigt, sofern dem Auftraggeber dies zumutbar ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt innerhalb der Gewährleistungsfristen eigenmächtig Änderungen an den Produkten herbeizuführen oder durch Dritte herbeiführen zu lassen. 15. Übertragung von Leistungen Das audiohaus.medien.studio kann die ihm obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder von ihm sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen worden sind. 16. Zahlungsbedingungen Das vereinbarte Honorar ist nach Abschluss der Arbeiten fällig. Bei Neukunden behält sich das audiohaus.medien.studio vor, eine Anzahlung von 20% der veranschlagten Auftragskosten als Anzahlung zu verlangen. Das audiohaus.medien.studio ist berechtigt, bei Vermietung eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungen binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Sämtliche Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die im Rahmen des Internetauftritts gemachten Preisangaben verstehen sich netto, also exklusive der derzeit geltenden Mehrwertsteuer. Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten. 17. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig. | ||
| audiohaus.medien.studio, J. Rose, Leipzig 2006 | ||